Beweissicherung

schaden

Aufnahme (Erst-Beweissicherung) des Ist-Zustandes eines Bauwerkes
vor Beginn einer benachbarten Baumaßnahme durch:


  • Lichtbildaufnahmen der Konstruktionsrisse mit Dokumentation in
    schematischen Grundriss- und Ansichtenskizzen,
    Beschreibung der Schäden in Text-/Fotodokumentation, bei Bedarf Erschütterungsbeobachtungen durch Gipsmarken und/oder Rissmonitore
  • Gesamtdokumentation als farbiger Paperprint und/oder PDF-Datei
  • Bei Bedarf Setzungsbeobachtungen unter Hinzuziehung und Einweisung
    eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
  • Im Schadenfall Abgleich zwischen Erst-Beweissicherung
    und aktuellem Zustand
  • Feststellung und Ermittlung von Sanierungskosten