Beweissicherung
Aufnahme (Erst-Beweissicherung) des Ist-Zustandes eines Bauwerkes
vor Beginn einer benachbarten Baumaßnahme durch:
- Lichtbildaufnahmen der Konstruktionsrisse mit Dokumentation
in
schematischen Grundriss- und Ansichtenskizzen,
Beschreibung der Schäden in Text-/Fotodokumentation, bei Bedarf Erschütterungsbeobachtungen durch Gipsmarken und/oder Rissmonitore
- Gesamtdokumentation als farbiger Paperprint und/oder PDF-Datei
- Bei Bedarf Setzungsbeobachtungen unter Hinzuziehung und Einweisung
eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
- Im Schadenfall Abgleich zwischen Erst-Beweissicherung
und aktuellem Zustand
- Feststellung und Ermittlung von Sanierungskosten